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Gepflegtes Zweifamilienhaus mit sonnigem Garten Die ganze Familie unter einem Dach

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Gepflegtes Zweifamilienhaus mit sonnigem Garten

Die ganze Familie unter einem Dach

Als Maklerunternehmen in dieser Region legen wir großen Wert auf eine engagierte, freundliche und

fachlich kompetente sowie seriöse Beratung.

Unser Ziel ist es insbesondere die individuellen Ansprüche unserer Kunden zu erfüllen.

Hierdurch ergibt sich für uns die Verpflichtung unsere Dienstleistung ständig zu optimieren und auf

hohem Niveau zu halten.

Nutzen Sie bei einer so wichtigen Entscheidung, wie dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, unsere

Kompetenz und Erfahrung.

Dieses Zweifamilienhaus befindet

sich auf einem ca. 873 m² großen

Grundstück in beliebter Wohnlage

von Selm-Dorf. Das Haus ist im Jahre 1965 in

Massivbauweise gebaut worden.

Das Dacheindeckung ist im Jahre

2004 erneuert worden. Die Gesamt-Wohnfläche beträgt

insgesamt ca.154 m² über zwei

Etagen.

Das Dachgeschoss ist ausgebaut

(ca. 37 m²), kann aber aufgrund

der niedrigen Raumhöhe nicht als

Wohnfläche dazugerechnet wer-

den. Eine Gasheizung mit Brennwert-

kessel wurde im Jahre 1987 instal-

liert. Der Endenergiebedarfswert

liegt bei 243 kWh/(m².a) Eine Garage am Haus sowie zwei

Stellplätze vor der Garage bieten

Parkmöglichkeiten für insgesamt

drei Fahrzeuge.

Erdgeschosswohnung ca. 78 m²

Diele

Der Eingangsbereich ist mit hoch-

wertigem Parkettfußboden ausge-

stattet.

Von hier aus erreichen Sie sämtliche

Räume der ca. 78 m² großen Woh-

nung im Erdgeschoss.

Wohnzimmer

Das ca. 32 m² große Wohn- und

Esszimmer ist mit hochwertigem

Parkett ausgelegt.

Ein großes Fenster und eine Terras-

sentür lassen viel Licht hinein und

gewähren den Blick auf die Terrasse

und in den Garten.

Von hier aus gelangen Sie auf die

nach Westen gelegene Terrasse und

somit auch in den Garten.

Das Wohnzimmer ist durch einen

großen holzverkleideten Durch-

bruch vom Esszimmer getrennt.

Esszimmer

Im Esszimmer ist viel Platz für die

„große Tafel“. Hier können Sie mit

Ihrer Familie und Freunden die

Mahlzeiten genießen.

Eine großes Fenster und eine Ter-

rassentür sorgen für viel Tageslicht.

Von hier aus gelangen Sie über eine

Außentreppe ebenfalls in den Gar-

ten.

Terrasse und Garten

Die große Terrasse ist nach Süd-

westen ausgerichtet. Hier können

Sie den Aufenthalt an der frischen

Luft genießen. Eine Treppe führt

Sie in den Garten.

Küche

Angrenzend zum Esszimmer befin-

det sich die Küche.

Die helle Küche verfügt über

genügend Platz zum Zubereiten

der Speisen.

Ein Fenster und die pflegeleichten

Fußbodenfliesen sorgen für eine

freundliche Atmosphäre.

Schlafzimmer

Linker Hand vom Eingang gelangen

Sie in das große Schlafzimmer. Hier

ist genügend Platz um Schrank, Bet-

ten und Kommoden zu stellen. Ein

zweiflügeliges Fenster sorgt für viel

Licht und frische Luft. Hier können

Sie nach einem anstrengendem Tag

wunderbar entspannen.

Kinderzimmer

Direkt angrenzend zum Schlafzim-

mer befindet sich das Kinderzim-

mer. Aufgrund seiner Größe bietet

es sich hervorragend auch als Büro

oder Gästezimmer an.

Badezimmer

Rechter Hand vom Eingang gelan-

gen Sie in das Badezimmer. Es ist

im Jahre 2012 vollständig renoviert

und unter anderem mit einer

barrierefreien Dusche versehen

worden.

Ein großes Fenster sorgt für Tages-

licht und natürliche Belüftung.

Hausflur und Diele OG

Vom Hausflur erreichen Sie über

eine Steintreppe die Wohnung im

Obergeschoss und das Appartement

im Dachgeschoss.

Die gesamte Obergeschosswohnung

ist mit pflegeleichtem PVC ausge-

legt.

Ebenso gelangen Sie vom Hausflur

in die Kellerräume.

Obergeschosswohnung ca. 78 m²

Wohnzimmer

Das Wohnzimmer verfügt über viel

Platz für Ihre individuelle Möblie-

rung.

Vom Wohnzimmer gelangen Sie auf

den nach Süden ausgerichteten und

überdachten Balkon.

Ein großes Fenster lässt viel Licht

und Sonne in das Wohnzimmer.

Schlafzimmer

Rechter Hand vom Wohnzimmer

befindet sich das Schlafzimmer.

Hier können Sie nach einem an-

strengenden Tag wunderbar ent-

spannen.

Das große Fenster lässt viel Licht

hinein und sorgt für frische Luft.

Küche

Rechter Hand vom Schlafzimmer

befindet die Küche.

Sie bietet ausreichend Platz, um die

Speisen zuzubereiten. Ein Fenster

sorgt für gute Belüftung.

Badezimmer

Rechter Hand vom Eingang gelan-

gen Sie in das Badezimmer. Das Ba-

dezimmer verfügt über eine Bade-

wanne, ein Waschbecken und eine

Toilette.

Ein Fenster sorgt für viel Tageslicht

und natürliche Belüftung.

Kinderzimmer

Linker Hand vom Eingang gelangen

Sie in das Kinderzimmer.

Dieses Kinderzimmer besteht aus

zwei Räumen. Beide Räume sind

mit pflegeleichtem Laminatfußbo-

den ausgelegt.

Kinderzimmer

Neben dem Kinderzimmer und nur

durch das Kinderzimmer zu errei-

chen befindet sich ein weiteres Zim-

mer.

Dadurch können Sie hervorragend

einen Wohn- und einen Schlafbe-

reich einrichten.

Ein großes zweiflügeliges Fenster

sorgt für viel Tageslicht und eine

helle Atmosphäre.

Dachgeschoss Apartment 31 m²

Diele

Von der Diele des Apartments ge-

langen Sie in den großen Wohnraum

mit offener Küche und in das

Schlafzimmer.

Das Apartment eignet sich hervorra-

gend zur Nutzung als Kinderzim-

mer. Es zählt aufgrund der geringen

Raumhöhe nicht als Wohnraum.

Badezimmer

Das Badezimmer erreichen Sie

durch den Wohnraum.

Es verfügt über eine Badewanne,

ein Waschbecken und eine Toilette.

Ein Dachflächenfenster sorgt für

Tageslicht und natürliche Belüftung.

Wohnraum mit offener Küche

Der Wohnraum des Apartments ver-

fügt über viel Platz, um eine Sitz-

gruppe, Schrank und Kommoden zu

stellen.

Im Eingangsbereich des Wohnrau-

mes befindet sich die offene Küche.

Zwei Giebelfenster und ein Dachflä-

chenfenster sorgen für viel Licht

und somit für eine freundliche At-

mosphäre.

DG Kochecke

Am Eingang zum Wohnraum befin-

det sich eine Kochecke.

Ein Anschluss für einen Herd und

eine Spüle sind vorhanden. Hier

können Sie kleine Snacks zubereiten

und genießen.

Ein großes Dachflächenfenster sorgt

hier für viel Licht.

Schlafzimmer

Gegenüber des Wohnraums befindet

sich ein weiterer Raum, der hervor-

ragend als Schlafzimmer genutzt

werden kann. Praktisch: In einem

Einbauschrank lässt sich die Garde-

robe unterbringen.

Garten

Der Garten hat eine angenehme

Größe und befindet sich auf zwei

Seiten des Hauses.

Des Weiteren befindet sich im An-

schluss an die Garage ein Anbau,

der von der Garage direkt zu errei-

chen ist. Hier können Sie problem-

los Ihre Gartengeräte und Werkzeu-

ge verstauen.

Ein eigenes Bohrloch sorgt für eine

zusätzliche Wasserversorgung zur

Gartenbewässerung.

Genießen Sie auf der Südwest-

terrasse die Abendsonne und Ruhe

nach Ihrem Feierabend.

Ob Ballspielen oder Gärtnern: hier

macht der Aufenthalt an der fri-

schen Luft Spaß!

Lage

Das Haus befindet sich in einer be-

liebten Wohnlage in Selm-Dorf.

Das nahe gelegene Zentrum von

Selm mit seinen vielen Geschäften

und Cafés ist in wenigen Minuten

mit dem Fahrrad zu erreichen. Ein-

kaufsmöglichkeiten für den täg-

lichen Bedarf sind fußläufig zu er-

reichen.

Es besteht eine Verkehrsanbindung

zu der Autobahn A2 über die Auf-

fahrt in Waltrop.

Alle Schulformen und Kindergärten

sind in näherer Umgebung. Die

nächstgelegenen größeren Städte

sind Lünen, Dortmund, Lüdinghau-

sen und Münster. Sie sind sowohl

mit dem Auto als auch bequem mit

der Bahn zu erreichen. Der Bahnhof

ist in nur ca. 10 Gehminuten zu er-

reichen. Bildquelle: Google Maps

Der Kaufpreis: 210.000,- € zzgl. 3,57% Käuferprovision inkl. 19% MwSt..

Bei den vorstehenden objektbezogenen Angaben handelt es sich um solche des Verkäufers. Für

die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben schließen wir jegliche Haftung aus.

Helmut von Bohlen

Münsterstraße 21, 44534 Lünen

Tel. 02306-6993 0177-7779191 Fax 02306-9107797

Mail: [email protected]

Internet: www.vonbohlenimmobilien.de

© copyright - Alle Rechte vorbehalten

Grundriss

Erdgeschoss

Diele, Wohn- und Esszimmer,

Schlafzimmer, Kinderzimmer,

Küche, Badezimmer

Grundriss

Obergeschoss:

Diele, Wohnzimmer, Schlafzimmer,

Kinderzimmer, Küche, Badezimmer

Grundriss

Dachgeschoss:

Diele, Wohnzimmer mit offener Kü-

che, Schlafzimmer, Badezimmer

Grundriss

Keller

Wasch- und Trockenraum mit Aus-

gang zum Garten, Kellerbar, Dusch-

bad, Heizungsraum, zwei Vorrats-

räume

Bitte beachten Sie:

Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich und nur für Ihren

persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte

ist nicht gestattet. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung

zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Gebühr des

Landesverbandes Nordrhein Westfalen Immobilienverband Deutschland (IVD) zu zahlen.

Ist das nachgewiesene Objekt bereits anderweitig angeboten, so ist dies unserer Firma

unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt unser Nachweis als

anerkannt und verpflichtet Sie bei Vertragsabschluss zur Zahlung der ortsüblichen Gebühr.

Unsere Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufsstandes.

Unsere Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen ohne Haftung für Größe, Güte

und Beschaffenheit des Objektes. Daher ist bei allen Angeboten Irrtum und anderweitige

Verwertung vorbehalten.

Es gelten die vom Landesverband Nordrhein-Westfalen zusammengestellten ortsüblichen

Courtagen und Gebühren des Fachverbandes Nordrhein Westfalen im Immobilienverband

Deutschland (IVD).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Bohlen Immobilien

Sämtliche Angebote erfolgen auf der Basis unserer Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Empfänger anerkannt, sofern er von unseren Angeboten Gebrauch macht.

Beispielsweise durch Anforderung von Exposés oder auch in Form von Mitteilungen ( schriftlich oder mündlich) über betreffende Immobilien.

§ 1 Angebot und Angaben

Das Immobilienangebot der Maklerfirma von Bohlen Immobilien und das durch diese erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte, Unterlagen

und Angaben gefertigt worden. Eine Überprüfung dieser Angaben durch von Bohlen Immobilien erfolgt nicht, insofern kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernom-

men werden.

Der Käufer bzw. Mieter ist deshalb vor Vertragsabschluss verpflichtet, diese Angaben selbst zu überprüfen.

Unser Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine

Weitergabe jeglicher Daten ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den unser Angebot

weitergegeben wurde, den Vertrag abschließt.

Ist dem Angebotsempfänger unser angebotenes Objekt nachweislich bereits bekannt, ist uns dies schriftlich innerhalb von fünf Werktagen anzuzeigen. Erfolgt keine

Mitteilung, so wird keine Vorkenntnis vorausgesetzt.

§ 2 Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über uns einzuleiten.

Eine Innenbesichtigung darf nur mit uns gemeinsam erfolgen, in Ausnahmefällen aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch uns und im Einvernehmen mit dem

Anbieter.

§ 3 Provisionsanspruch

Die Tätigkeit der Maklerfirma von Bohlen Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Eine Mitursächlichkeit durch von Boh-

len Immobilien ist ausreichend.

Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften.

Der Anspruch auf Provision entsteht, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht ebenfalls,

wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss eines

Vertrages Gebrauch macht.

Der Provisionsanspruch ist ebenfalls entstanden, sofern aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Überlegungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines

solchen ein anderer zustande kommt. ( z.B. Mietkauf, Mietvertrag, Kaufvertrag..)

Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.

Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde nach bestehen, auch wenn ein Vertrag oder Vertragsteil aufgrund rechtlicher Möglichkeiten gekündigt oder rück abgewickelt

wird. Auch eine nachträgliche Entgeltsminderung bleibt vom Provisionsanspruch unberührt.

Die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig, unabhängig von den im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Unsere Maklerprovision beträgt:

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages wird die marktübliche Provision in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis, d.h. 3 % zzgl. der gesetzl. USt berechnet.

Bei Vermietungsverträgen 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen USt.

§ 4 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren, und uns eine Kopie zuzusenden.

Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns deshalb rechtzeitig mitzuteilen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Es ist uns auch gestattet, für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 6 Schriftform

Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.

Abweichungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls schriftlich zu vereinbaren.

§ 7 Haftung

Wir haften aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der von Bohlen Immobilien einschließlich unserer Erfüllungsgehilfen

beruhen.

Eine Gewähr für die durch uns angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen.

§ 8 Gerichtsstand

Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Lünen als Gerichtsstand vereinbart.

§ 9 Auftragnehmer

Von Bohlen Immobilien

Helmut von Bohlen

Gerta-Overbeck-Weg 10

59379 Selm-Cappenberg

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestim-

mungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, oder eine durch die Parteien ersetzte Regelung, die

den wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt und die den übrigen Regelungen nicht zuwider läuft.